Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31683
VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635 (https://dejure.org/2023,31683)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2023 - 4 CS 23.1635 (https://dejure.org/2023,31683)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2023 - 4 CS 23.1635 (https://dejure.org/2023,31683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,31683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 3; GG Art. 105 Abs. 2 a S. 1
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Heranziehung zur Hundesteuer für zwei Kampfhunde

  • rewis.io

    Erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde, Tatbestands- und Bindungswirkung eines Steuerbescheids, Verbot der Doppelbelastung derselben Steuerquelle, zuständige Gemeinde bei wechselnden Aufenthaltsorten des Hundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 3 ; GG Art. 105 Abs. 2 a S. 1
    Erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde; Tatbestands- und Bindungswirkung eines Steuerbescheids; Verbot der Doppelbelastung derselben Steuerquelle; zuständige Gemeinde bei wechselnden Aufenthaltsorten des Hundes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 982
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.144

    Kampfhundesteuer von 2.000 Euro jährlich ist unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Denn dieser lässt nur die sicherheitsrechtliche Erlaubnispflicht nach Art. 37 Abs. 1 LStVG entfallen, ändert aber nichts daran, dass es sich um Hunde handelt, bei denen aufgrund ihrer Rassemerkmale vor einer abstrakten Gefährlichkeit auszugehen ist (BayVGH, B.v. 29.11.2017 - 4 CS 17.1894 - juris Rn. 7; U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.144 - ZfK 2013, 235 Rn. 17; B.v. 13.12.2012 - 4 B 12.567 - juris 29).

    Eine "erdrosselnde Wirkung" der Hundesteuer wäre nach ständiger Rechtsprechung erst anzunehmen, wenn der Steuersatz den jährlichen Aufwand für die Hundehaltung deutlich überstiege (BayVGH, U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.144 - juris Rn. 26; bestätigt durch BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 8.13 - BVerwGE 150, 225 Rn. 28 ff.).

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567

    Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Denn dieser lässt nur die sicherheitsrechtliche Erlaubnispflicht nach Art. 37 Abs. 1 LStVG entfallen, ändert aber nichts daran, dass es sich um Hunde handelt, bei denen aufgrund ihrer Rassemerkmale vor einer abstrakten Gefährlichkeit auszugehen ist (BayVGH, B.v. 29.11.2017 - 4 CS 17.1894 - juris Rn. 7; U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.144 - ZfK 2013, 235 Rn. 17; B.v. 13.12.2012 - 4 B 12.567 - juris 29).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Das im Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2âEUR†a Satz 1 GG enthaltene Verbot einer Doppelbelastung derselben Steuerquelle (BVerfG, U.v. 7.5.1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106/125) gilt allein im Bund-Länder-Verhältnis; auf das Verhältnis der Gemeinden untereinander ist es schon deshalb nicht übertragbar, weil bei den Verbrauch- und Aufwandsteuern durch das Erfordernis der "Örtlichkeit" sichergestellt ist, dass derselbe Steuertatbestand nur jeweils in einer einzigen Gemeinde vorliegen kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2015 - 9 BN 2/15 - NVwZ 2016, 620 Rn. 10).
  • BVerwG, 11.02.2016 - 4 B 1.16

    Baugenehmigung; Baugenehmigungsbehörde; Bebaubarkeit eines Grundstücks;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Zwar können Verwaltungsakte mit ihren auf Außenwirkung abzielenden Regelungen auch ohne ausdrückliche normative Bezugnahme eine Bindungswirkung (Tatbestandswirkung im weiteren Sinne) gegenüber anderen Behörden entfalten (BVerwG, B.v. 11.2.2016 - 4 B 1.16 - NVwZ-RR 2016, 471 Rn. 4 m.w.N.; Sachs, a.a.O., Rn. 137 ff.).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Dieser Umstand genügt auch aus bundesrechtlicher Sicht (BVerwG, U.v. 19.1.2000 - 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265/275) als rechtfertigender sachlicher Grund für den Erlass einer Lenkungssteuer mit dem Ziel der Minimierung einer als gefährlich vermuteten Hundepopulation.
  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79

    Steuerbegünstigte Wohnung - Bescheinigungsbehörde - Gebührenbefreiung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Eine Tatbestandswirkung im engeren Sinne kommt einem Verwaltungsakt nur zu, wenn sein Vorhandensein nach materiellem Recht eine zwingende Voraussetzung, d.h. ein Tatbestandsmerkmal, für den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge bildet (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.1980 - 8 C 82.79 - BVerwGE 60, 111/116 f.; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 43 Rn. 154 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 9 BN 2.15

    Steuer; Benutzen von Pferden; Halten; Pferdehalter; Pferdesteuer; örtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Das im Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2âEUR†a Satz 1 GG enthaltene Verbot einer Doppelbelastung derselben Steuerquelle (BVerfG, U.v. 7.5.1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106/125) gilt allein im Bund-Länder-Verhältnis; auf das Verhältnis der Gemeinden untereinander ist es schon deshalb nicht übertragbar, weil bei den Verbrauch- und Aufwandsteuern durch das Erfordernis der "Örtlichkeit" sichergestellt ist, dass derselbe Steuertatbestand nur jeweils in einer einzigen Gemeinde vorliegen kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2015 - 9 BN 2/15 - NVwZ 2016, 620 Rn. 10).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13

    Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Eine "erdrosselnde Wirkung" der Hundesteuer wäre nach ständiger Rechtsprechung erst anzunehmen, wenn der Steuersatz den jährlichen Aufwand für die Hundehaltung deutlich überstiege (BayVGH, U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.144 - juris Rn. 26; bestätigt durch BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 8.13 - BVerwGE 150, 225 Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 29.11.2017 - 4 CS 17.1894

    Kampfhundesteuer trotz Negativattest

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Denn dieser lässt nur die sicherheitsrechtliche Erlaubnispflicht nach Art. 37 Abs. 1 LStVG entfallen, ändert aber nichts daran, dass es sich um Hunde handelt, bei denen aufgrund ihrer Rassemerkmale vor einer abstrakten Gefährlichkeit auszugehen ist (BayVGH, B.v. 29.11.2017 - 4 CS 17.1894 - juris Rn. 7; U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.144 - ZfK 2013, 235 Rn. 17; B.v. 13.12.2012 - 4 B 12.567 - juris 29).
  • VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389

    Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635
    Im Regelfall wird daher der Haushalt des Hundehalters und nicht dessen auswärtige Arbeitsstelle, an die der Hund regelmäßig mitgenommen wird, als der Ort der Hundehaltung anzusehen sein (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.2012 - 4 B 12.1389 - VGH n.F. 65, 183 = BayVBl 2013, 369 Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht